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|   | Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen |
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Preise Alle Preise der Upgrade Solutions Ltd. (USL) verstehen sich exkl. MWST, ab Lager CH-5033 Buchs Liefertermine Angaben über Liefertermine werden von der USL nur und konsequent unter Berücksichtigung aktueller Lager-bestände, Erfahrungswerten bezüglich normaler Wiederbeschaffungszyklen und / oder in Einzelfällen gemäss speziellen Angaben von Lieferanten-Partnern gemacht. Die USL wird immer alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um Lieferfrist-Angaben, die gegenüber Kunden gemacht wurden, einzuhalten. Aufgrund der direkten Abhängigkeit von ihren Lieferanten - aber auch mit Blick auf mögliche durch Dritte oder höhere Gewalt verursachte Ereignisse - sind Liefertermin-Angaben der USL immer unverbindlich. Die Upgrade Solutions Ltd. (USL) bleibt von jeder Lieferpflicht befreit. Sie schliesst deshalb Schadenersatzforderungen, die im Zusammenhang mit Lieferverzögerungen an sie gestellt werden, ausdrücklich aus. Lieferumfang / Beanstandungen Beanstandungen betreffend unvollständiger Lieferung, Beschädigung oder Verlust sind der Upgrade Solutions Ltd. (USL) innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt. Garantiebestimmungen / Handling bei Garantiefällen Die Upgrade Solutions Ltd. (USL) garantiert, dass sie die Produkte in funktionstüchtigem Zustand (entsprechend den vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten gemachten Angaben) liefert. Darüber hinaus übernimmt die USL keine weiteren Garantien (wie z.B. Funktionalität innerhalb eines bestimmten Systems oder einer bestimmten Applikation). Die USL bietet ihren Kunden die gleichen Bestimmungen und Garantieleistungen, die sie von ihren Lieferanten erhält. Darüber hinausgehende Garantieleistungen müssen mit der USL für jeden Einzelfall separat schriftlich geregelt werden. Insbesondere übernimmt die USL ohne separate, ausdrücklich schriftlich festgehaltene Einzelfall-Vereinbarung keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden. Garantieleistungen können nur bei sachgemässer Behandlung erbracht werden. Schäden, die durch Einwirkungen von aussen und durch unberechtigte Eingriffe verursacht worden sind, werden ausgeschlossen. Die USL akzeptiert keine Garantieansprüche von Dritten. Garantieansprüche sind ausnahmslos über den direkten Kunden der USL (Rechnungsadresse) geltend zu machen und abzuwickeln. Die USL-Originalrechnung dient als Garantieausweis. Garantiefälle sind der USL telefonisch, per Fax oder Email - unter Angabe des Artikels sowie des Fehler- oder Fehlfunktions-Beschriebes - zu melden. Nach Erhalt aller benötigten Informationen erteilt die USL dem Kunden schriftlich eine Rücksende-Nummer (RMA-Nummer). Das die RMA-Nummer enthaltende Dokument muss der Rücksendung des fehlerhaften Materials zur eindeutigen Identifikation beigelegt werden. Ist der angemeldete Garantie-Anspruch berechtigt, so schickt die USL dem Kunden spätestens nach Erhalt des fehlerhaften Materials entweder Ersatz oder stellt eine Gutschrift aus. Andere Rücksendungen / Spezialfälle Die USL behält sich vor, in besonderen Einzelfällen andere als durch Garantiefälle bedingte Rücksendungen zu akzeptieren. In solchen Fällen kontaktiert der Kunde seinen USL-Betreuer und bringt sein spezielles Anliegen vor. In Zusammenarbeit mit der USL-Geschäftsleitung wird immer versucht werden, dem Wunsch eines Kunden nach ausserordentlicher Rücksendung zu entsprechen. Kann entsprochen werden, so stellt USL dem Kunden eine gesonderte Rücksende-Nummer (RMA-Nummer) aus, worauf hin der Kunde das Material unter Beilage des RMA-Dokumentes auf seine Kosten an USL zurückschicken kann. Für den Austausch oder die Gutschrift von bewilligten ausserordentlichen Kundenrücksendungen muss die USL 15 % - mindestens aber CHF 20.-- - des am Tage der Ankunft der Rücksendung gültigen Kundenpreises belasten. Beschädigte Produkte, fehlende, beschädigte oder markierte Originalverpackung, fehlendes Zubehör u. dgl. haben eine zusätzliche Erhöhung dieser Belastung zur Folge. Support |
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